Volksbegehren "Rettet die Bienen" Artenvielfalt schützen

Wir möchten den Rückgang der Arten minimieren, indem wir das bayerische Naturschutzgesetz in wesentlichen Teilen verbessern.

Teil-Begründung zum Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!“

Gegenwärtig wird in Bayern ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt bei den Insekten, insbesondere den Bienen und Schmetterlingen, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen. Ursächlich hierfür sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft. Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch ein Verlust an Schönheit der bayerischen Heimat und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen.

Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Bienen und Schmetterlingen, entgegenzuwirken. Schritte dazu sind:

Ein weiterer massiver Ausbau der ökologische Landbau – das ist schonender für die Artenvielfalt -, weshalb das Ziel festgelegt wird, diesen sehr stark auszubauen und Naturschutz als Teil der Ausbildung bei den Land- und Forstwirten zu lehren.

Für den Staatswald soll das Ziel festgelegt werden, die biologische Vielfalt zu erhalten und wo nötig wieder herzustellen.

Verboten wird - wie bereits in anderen Bundesländern, der Einsatz von Mitteln, die unter den europarechtlichen Pestizidbegriff fallen.

Biotope, Blühwiesen und Obstwiesen sollen ausgeweitet werden und es soll eine Berichtspflicht, über den Status des Biotopverbundes gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit, gesetzlich verankert werden.

Schutz von Feldgehölzen, Hecken, Säumen, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldrainen und Kleingewässern als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur ausbauen und erhalten.

Ein Volksbegehren ist für Bürgerinnen und Bürger die einzige Möglichkeit, direkt in die Gesetzgebung einzugreifen. Wird unser Antrag erfolgreich im Volksentscheid bestätigt, dann ändert sich dementsprechend der Gesetzestext des bayerischen Naturschutzgesetzes in Belangen, die für den Erhalt vieler Arten sehr wichtig sind. Daher bringt ein Volksbegehren – wenn es erfolgreich verläuft – sehr viel. Allerdings werden nicht alle naturschutzrelevanten Bereiche über das bayerische Naturschutzrecht geregelt. So ist die Düngeverordnung im Europarecht verankert, sodass die Düngung nicht über diesen Volksentscheid regulieren werden kann, wohl aber den Politikern dort die Aufgabe gegeben wird, sich im Europaparlament dementsprechend zu verhalten. Und auch hier kann man bei der Europawahl ein Zeichen setzen!

zurück